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Community-Richtlinien
Gastgeber:in

Verwendung und Offenlegung von Überwachungskameras, Aufnahmegeräten, Lärmüberwachungsgeräten und Smart-Home-Geräten in Japan

Dies sind unsere Richtlinien für die Verwendung von Überwachungskameras, Aufnahmegeräten, Lärmüberwachungsgeräten und Smart-Home-Geräten in Japan:

Überwachungskameras und Aufnahmegeräte

  • Überwachungskameras und Aufnahmegeräte sind alle Geräte, die Videos, Bilder oder Ton aufzeichnen oder übertragen, etwa ein Babyfon oder eine Video-Türklingel.
  • Versteckte Überwachungskameras sind strengstens verboten.
  • Nach dem 31. Juli 2024, dürfen Gastgeber:innen in Japan keine Überwachungskameras und Aufnahmegeräte verwenden, die den Innenbereich einer Unterkunft überwachen – beispielsweise den Flur, das Schlafzimmer, das Badezimmer, das Wohnzimmer oder das Gästehaus. Dies gilt auch, wenn diese Geräte ausgeschaltet oder nicht verbunden sind. Diese Regelung gilt auch für Gemeinschaftsbereiche und gemeinsam genutzte Räume (z. B. Wohnzimmer) von Unterkünften mit Privatzimmern.
    • Ausnahme für bestimmte Gastgeber:innen mit einer Geschäftslizenz für Hotels: Unterkünfte in Japan, die über eine Kamera zur Überwachung des Eingangsbereichs der Unterkunft verfügen müssen, um dem Hotelgewerbegesetz zu entsprechen, dürfen solche Kameras nur einsetzen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
      • Die Unterkunft wird im Rahmen einer Geschäftslizenz für Hotels angeboten, ist aber kein „Hotel“ (dazu gehören Ryokans, Aparthotels, Herbergen, Resorts und Boutique-Hotels);
      • die Unterkunft verfügt über keinen Check-in-Schalter, der täglich rund um die Uhr geöffnet ist, oder der/die Gastgeber:in ist nicht in der Lage, eine Überwachungskamera im Außenbereich zu installieren, um die Anforderungen der Geschäftslizenz für Hotels zu erfüllen;
      • die Kamera wird Gästen in der Inseratsbeschreibung offengelegt und es wird darauf hingewiesen, dass sie den Eingangsbereich überwacht, um dem Hotelgewerbegesetz zu entsprechen; und
      • die Kamera überwacht nur den Eingangsbereich, nicht aber die Wohnbereiche der Unterkunft und kann keinen Ton aufnehmen.

Hinweis: Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, können Kameras in einer Unterkunft dazu führen, dass das Inserat oder Airbnb-Konto entfernt wird.

Wir empfehlen Gastgeber:innen außerdem, für Gäste in der Unterkunft deutlich zu kennzeichnen, wo sich die Kamera befindet.

  • Gastgeber:innen dürfen keine Überwachungskameras und Aufnahmegeräte in Außenbereichen der Unterkunft installieren, in denen Gäste ein höheres Maß an Privatsphäre erwarten – beispielsweise im Inneren einer baulich abgetrennten Außendusche oder in einer Sauna.
  • Gastgeber:innen dürfen Überwachungskameras und Aufnahmegeräte im Außenbereich einsetzen und müssen sicherstellen, dass alle Überwachungskameras und Aufnahmegeräte, die sie in Außenbereichen installiert haben, in der Beschreibung der Unterkunft offengelegt werden (zum Beispiel: „Ich habe eine Kamera in meinem Vorgarten“, „Ich habe eine Kamera über meiner Terrasse“, „Ich habe eine Kamera über meinem Pool“ oder „Ich habe eine Video-Türklingel, die meine Haustür und den Eingangsbereich meiner Wohnung überwacht“).

Lärmüberwachungsgeräte

  • Lärmüberwachungsgeräte messen die Höhe und Dauer von Geräuschpegeln, machen jedoch keine Aufnahmen.
  • Gastgeber:innen dürfen Lärmüberwachungsgeräte im Innenbereich ihrer Unterkünfte installieren, wenn sie deren Existenz offenlegen und diese Geräte sich nicht in Schlafzimmern, Badezimmern oder Schlafbereichen befinden. Gastgeber:innen müssen nicht angeben, wo genau sich die Lärmüberwachungsgeräte befinden.

Smart-Home-Geräte

  • Smart-Home-Geräte können sich mit anderen Geräten oder Netzwerken verbinden und mit ihnen interagieren. Beispiele sind „Alexa“ von Amazon und „Nest“ von Google.
  • Gastgeber:innen dürfen ihre Unterkünfte mit Smart-Home-Geräten ausstatten.
  • Wir empfehlen Gastgeber:innen, in ihren Inseraten anzugeben, dass es solche Geräte in ihren Unterkünften gibt – sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Außerdem empfehlen wir, Gästen die Möglichkeit zu geben, Smart-Home-Geräte auszustecken oder zu deaktivieren.

Lege Informationen zu deiner Überwachungskamera oder deinem Aufnahmegerät offen

  1. Rufe deine Inserate auf und wähle das Inserat aus, das du bearbeiten möchtest.
  2. Klicke unter Inserate-Editor auf Deine Unterkunft.
  3. Klicke auf Sicherheit für Gäste.
  4. Klicke auf Sicherheitseinrichtungen und dann auf Überwachungskameras/Audioaufnahmegeräte.
  5. Klicke auf Beschreibung hinzufügen, beschreibe jedes Gerät im Außenbereich, wo es sich befindet (z. B. „Ich habe eine Video-Türklingel, die meine Haustür und den Eingangsbereich meines Gebäudes überwacht.“) und ob es ein- oder ausgeschaltet sein wird.
  6. Klicke auf Weiter und dann auf Speichern.

Lege Informationen zu deinen Lärmüberwachungsgeräten offen

  1. Rufe deine Inserate auf und wähle das Inserat aus, das du bearbeiten möchtest.
  2. Klicke unter Inserate-Editor auf Deine Unterkunft.
  3. Klicke auf Sicherheit für Gäste.
  4. Klicke auf Sicherheitseinrichtungen und dann auf Überwachungskameras/Audioaufnahmegeräte.
  5. Klicke auf Lärmüberwachungsgeräte und dann auf Speichern.
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